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Cannabis und Autofahren – Welche Grenzwerte für THC gelten seit der Teillegalisierung?

Seit dem 01.04.2024 gilt eine neue gesetzliche Regelung für den Umgang mit Cannabis. Bevor dies zur Entscheidung kam, gab es eine lange und intensive politische Debatte und eine umfangreiche mediale Bearbeitung des Themas. Deshalb verzichten wir an dieser Stelle, die jetzt geltende gesetzliche Regelung erneut darzustellen. Wir wollen aber an dieser Stelle über die Aussagen der StVo und die Haltung der Kfz-Versicherer sprechen. Cannabis und Autofahren – geht das?

Legaler Konsum, Grenzwerte für Autofahrer

Cannabis und Autofahren – kein neues Thema

Eigentlich ist es doch naheliegend: die Teillegalisierung von Besitz und Konsum von Cannabis verändert den Rechtsrahmen, aber nicht in allen Lebensbereichen. Bei der Euphorie, die in Teilen der Gesellschaft durch die gesetzliche Neuregelung ausgelöst wurde, ist zu befürchten, dass der Rechtsrahmen der Straßenverkehrsordnung und das Regulierungsverhalten von Kfz-Versicherern übersehen werden. Auch wenn der Konsum legal ist, bleibt das Führen eines Fahrzeugs unter Cannabis-Einfluss weiterhin problematisch. Die gegenwärtig und auch bisher bereits geltende Regelung setzt dem Führen eines Fahrzeugs bei einen THC-Wert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum eine gesetzliche Grenze.

Diskussion über eine Neuregelung

Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung des Cannabis-Konsums hat auch eine Diskussion der gesetzlichen Grenzwertregelung der StVo begonnen. Zur Zeit finden dazu Beratungen zwischen dem Gesetzgeber und medizinischen Fachleuten statt und die Tendenz geht dahin, den THC-Grenzwert für das erlaubte Führen eines Fahrzeugs heraufzusetzen. Die Rede ist zur Zeit von einem Wert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Abzuwarten ist dabei nicht nur die gesetzliche Neuregelung, abzuwarten ist auch die Reaktion der Kfz-Versicherer, die bei Unfällen unter Cannabis-Konsum ihre Regulierungspraktiken neu überdenken müssen. Auch wenn eine neue gesetzliche Regelung vielleicht einen höheren Grenzwert vorsieht, könnten die Versicherer auf die Wirkung von Cannabis unterhalb des Grenzwertes hinweisen, um Leistungen einzuschränken.

Die Cannabis-Gemeinde muss also noch einige Zeit Geduld haben, bis der Gesetzgeber sich geäußert hat. Bis dahin gelten die bisher praktizierten Regeln. Am besten wäre es, beim Führen eines Fahrzeugs weder unter Alkohol- noch Cannabis-Einfluss zu stehen. Das versteht sich doch im Grunde von selbst!