Verwirrung im Schilderwald
Verwirrung im Schilderwald schützt nicht vor Strafe. Diese Erfahrung machte ein Autofahrer aus Fulda, nachdem er auf der A7 den Bereich einer Verkehrskontrolle, auf die durch in Etappen aufgestellte Verkehrsschilder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 60km/h hingewiesen wurde, dennoch mit einer Geschwindigkeit von 146km/h durchfuhr. Die Tempoüberschreitung betrug also 86km/h und führte zu einer Geldbuße von 900€ und einem dreimonatigen Fahrverbot. Das wollte der Verkehrsteilnehmer jedoch nicht gelten lassen und zog vor Gericht. Das Amtsgericht Fulda hatte jedoch kein Einsehen. Also musste sich das Oberlandesgericht Frankfurt/M. mit diesem Fall befassen.
Eindeutigkeit oder Verwirrung
Der Autofahrer argumentierte mit „Verwirrung“ durch mehrere hintereinander aufgestellte Verkehrszeichen, die entsprechend zu deuten ihm nicht möglich gewesen sei. Das half ihm aber nicht, das Gericht von seiner Unschuld zu überzeugen. Die Beschilderung, die zum Bereich der Verkehrskontrolle führte, war fotografisch dokumentiert und veranschaulichte klar und deutlich die stufenweise Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit inklusive des Hinweises auf eine Verkehrskontrolle. Wer nicht in der Lage sei, diese Informationen aus der Beschilderung zu erkennen, der werfe die Frage auf, ob dessen Teilnahme am Straßenverkehr überhaupt technisch möglich sei. Hinzu käme die Verpflichtung, bei entsprechender „Verwirrung“, falls sie tatsächlich bestanden habe, grundsätzlich Vorsicht walten zu lassen und schon allein deshalb die Geschwindigkeit zu reduzieren.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die horrende Überschreitung der angezeigten Höchstgeschwindigkeit eine mutwillige Handlung darstelle und bestätigte das Urteil der Amtsgerichts Fulda.
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.1.2025 – Az: 2 Orbs 4/25