Wenn die Drohne durchs Fenster fliegt…
Wenn die Drohne durchs Fenster fliegt, wird es vermutlich teuer. Drohnen verursachen regelmäßig nicht unwesentliche Schäden. Die Bandbreite reicht von gesplitterten Fensterscheiben bis zu Personenschäden mit zum Teil gefährlichen Folgen. Drohnen sind alles andere als „Spielzeug“. Und Drohne ist nicht gleich Drohne. In größeren Ausführungen kann für deren Benutzung sogar eine Art von Führerschein verlangt werden. Immerhin ist eine Drohne heute in vielen Bereichen professioneller Anwendung unverzichtbar geworden, und das nicht nur für Fotografen. Wer eine Drohne benutzt, aus Freude an der Technik und am Fliegen im Kleinformat, oder in professioneller Anwendung, sollte sich der daraus resultierenden Gefahren bewusst sein und vor allem in der Lage, sein Fluggerät verkehrssicher zu bedienen.
Ein Spaß, der teuer werden kann
In der Regel sind Drohnen als potenzielle Schadenverursacher durch das Deckungskonzept einer modernen Haftpflichtversicherung versichert. Aber was heißt hier schon modern? Die Mehrzahl aller Haftpflichtversicherungsverträge in Deutschland stammt aus einer Zeit, zu der es noch gar keine Drohnen gab. Also kann das Risiko einer Drohne nicht durch solche „alten“ Deckungskonzepte abgesichert sein. Wer eine Drohne besitzt sollte, es als seine Pflicht verstehen, seine private Haftpflichtversicherung auf den Einschluss von Drohnen als Risiko zu überprüfen. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen unter dem Stichwort „Deckungsumfang“ gibt da schnell Ausschluss. Ist die Deckung nicht vorhanden, sollte der Vertrag schnell auf die neuesten Bedingungen umgestellt werden. Dabei macht der Versicherte meist die Erfahrung, dass der Beitrag für eine umgestellte Haftpflichtversicherung kaum oder auch gar nicht höher sein muss, als der Beitrag des Altvertrages. Man ist aber durch diese Umstellung auf der sicheren Seite.
Übrigens gilt die Notwendigkeit des Einschlusses „moderner Risiken“ auch für andere Versicherungsarten. Denken Sie nur an alte Rechtschutzverträge, die noch keine Rechtsverhältnisse im Rahmen des Internets oder des Online-Handels abdecken. Wer sich im Schadenfall auf eine Police aus den 80ziger Jahren beruft, macht eine unangenehme, aber vermeidbare Erfahrung. Halten Sie grundsätzlich alle Ihre Policen auf den neuesten Stand und verlassen Sie sich im Zweifelsfall auf den Rat Ihres Versicherungsberaters, der weiß es genau und stellt gegebenenfalls die Policen um.
Der Profi als Sonderfall
Wer seine Drohne aus beruflichen Gründen nutzt, hat dafür keinen Versicherungsschutz über seine private Haftpflichtversicherung. Das ergibt sich ja schon aus der Formulierung und hat seinen sachlichen Grund in den wesentlich höheren Risiken der professionellen Nutzung. Es gibt daher Haftpflicht-Einzelbausteine für Profi-Nutzer. Da die berufliche Anwendung von Drohnen meist hoch entwickelte Technik voraussetzt, sind die dabei eingesetzten Fluggeräte wesentlich größer und teurer als die kleinen Spaß-Flieger. Zur Absicherung der Drohne als Gegenstand bietet die Versicherungswirtschaft daher auch Varianten einer Kasko-Versicherung an. Fragen Sie bei Ihrem Berater nach!
Die Drohne als „Risiko“
Schön, Sie besitzen eine Drohne und Ihr Haftpflicht-Vertrag ist umgestellt. Das klingt ja schon ganz gut! Aber das Risiko „Drohne“ kennt noch andere Gefahren. Bedenken Sie, dass Sie sich in vielen Fällen den geschützten Privatbereichen anderer Menschen nähern. Da kann es schnell zur Verletzung der Privatsphäre kommen, z.B. durch Fotos. Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild. Eine unrechtmäßige Publikation eines Fotos auf Instagram oder Facebook, das neben vielem anderen auch einen Menschen abbildet, ist ein Strafrechtsfall! Also Achtung vor dem Eindringen mit einer Drohne in geschützte Bereiche! Da hilft weder Unwissenheit noch eine Haftpflichtversicherung, denn gegen „Unrecht“ kann man sich eben nicht versichern.