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Die Übertragung von SF-Klassen innerhalb der Familie

Die Übertragung von SF-Klassen innerhalb der Familie. Kann ich die schadenfreien Jahre (SF-Klassen) von einem verstorbenen Familienmitglied übernehmen?

Der Verlust eines geliebten Menschen ist herausfordernd und emotional. In einer solchen Situation gibt es viele organisatorische Angelegenheiten zu regeln – dazu zählen auch die bestehenden Versicherungsverträge. Eine häufig gestellte Frage in diesem Zusammenhang ist, ob die schadenfreien Jahre (SF-Klassen) eines verstorbenen Familienmitglieds übernommen werden können.

Die Übertragung von SF-Klassen ist generell möglich, jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Hier erläutern wir, worauf es ankommt, was dabei zu beachten ist und wie Sie vorgehen können.

Wie funktionieren Rabattübertragungen?
Wie funktionieren Rabattübertragungen?

Was sind schadenfreie Jahre (SF-Klassen)?

Die SF-Klassen sind ein wichtiger Bestandteil der Kfz-Versicherung. Sie spiegeln die Anzahl der Jahre wider, in denen ein Fahrzeughalter unfallfrei gefahren ist. Je mehr schadenfreie Jahre vorliegen, desto niedriger ist die Versicherungsprämie.

Wer kann SF-Klassen übernehmen?

SF-Klassen können nicht einfach an jeden beliebigen Dritten übertragen werden. Die Versicherer erlauben eine Übertragung nur auf Personen, die in einem engeren, familiären oder vertraglichen Verhältnis zum verstorbenen Versicherungsnehmer standen und eine tatsächliche Nutzungsberechtigung des Fahrzeugs hatten. Zu diesem Personenkreis zählen in der Regel:

– Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Kinder, Eltern, weitere Familienmitglieder im selben Haushalt.

Wichtig: Es muss nachgewiesen werden, dass die berechtigte Person das Fahrzeug des Verstorbenen regelmäßig genutzt hat. Ohne diese Voraussetzung ist eine Übertragung meist nicht möglich.

Was passiert mit den SF-Klassen des Verstorbenen?

Wenn die SF-Klassen nicht auf ein Familienmitglied übertragen werden, verfallen sie nach einer gewissen Zeit oder bleiben zunächst ungenutzt.

Wie funktioniert die Übertragung?

Die Übertragung von SF-Klassen funktioniert über ein Rabattübertragungsformular.

Wichtige Hinweise zur Übertragung

Höhe der übertragbaren SF-Klassen: Die übertragbare Anzahl der SF-Klassen ist auf die fahrpraktische Erfahrung der übernehmenden Person begrenzt. Besitzt diese beispielsweise seit zehn Jahren den Führerschein, können maximal zehn Jahre berücksichtigt werden.

Endgültige Übertragung: Einmal übertragene SF-Klassen können nicht zurückgegeben oder erneut übertragen werden. Prüfen Sie daher sorgfältig, ob Sie die Übertragung tatsächlich benötigen und nutzen können.

Verzicht auf die eigene SF-Klasse: Sollten Sie selbst bereits eine Kfz-Versicherung besitzen, bedenken Sie, dass bei der Übernahme die eigene bisherige SF-Klasse durch die des verstorbenen Familienmitglieds ersetzt wird.

Fazit

Die Übertragung der SF-Klassen eines verstorbenen Familienmitglieds kann eine sinnvolle Möglichkeit sein, um von günstigeren Versicherungsbeiträgen zu profitieren. Allerdings sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und Nachweispflichten zu beachten

Sollten Sie noch Fragen zum Thema haben oder Unterstützung bei der Beantragung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen dabei, Klarheit in dieser Angelegenheit zu schaffen!

Wenden Sie sich bei allen Fragen zu Ihrer Kfz-Versicherung an uns oder nutzen Sie direkt unseren Versicherungs-Link.

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