Unser FAQ zum Thema Unfallversicherung Berlin
Wie ist eine Unfallversicherung Berlin aufgebaut, welche Risiken deckt sie ab und wie leistet sie im Schadensfall?
Unfallversicherungen leisten Einmalzahlungen oder Rentenleistungen, wer will, kann auch beides abschließen. Der Schaden ist eine unfallbedingte körperliche Schädigung, die ab ihrer kleinstmöglichen Zuordnung zu einem Invaliditätsgrad eine Leistung auslöst. Die Grundlage für diese Einstufung ist die sogenannte „Gliedertaxe“.
Tritt ein Unfall ein und verbleibt eine messbare Nutzungs- bzw. Bewegungseinschränkung, liegt eine prozentual nennbare Invalidität vor. Im Versicherungsvertrag ist eine Versicherungssumme vereinbart. Sie ist die Bezugsgröße für die Berechnung der finanziellen Leistung entsprechend der prozentualen Invalidität. Ab einer Größe von 70% verdreifacht sich diese Summe automatisch. So sind größere Schäden entsprechend umfangreich abgesichert.
Die Unfallversicherung Berlin deckt mittlerweile wesentlich mehr Risiken ab, als nur die klassischen Unfallrisiken:
- Vorauszahlung: Noch bevor ein endgültiger Invaliditätsgrad feststeht, zahlt die Unfallversicherung Berlin einen Abschlag auf die spätere Leistung.
- Kosmetische Operationen: Unfälle können kosmetische Korrekturen nach sich ziehen, das gilt auch für das Gebiss. Ein Teil der Versicherungssumme steht zusätzlich für diesen Zweck zur Verfügung.
- Unfälle in Folge körperlicher Ausnahmezustände: Bewußtseinstrübung, Herzinfarkt, Schlaganfall oder epileptischer Anfall sind nur ein paar dieser Ausnahmezustände, die ihrerseits zwar keinen Unfall darstellen, aber Unfälle auslösen können. Ist dies der Fall, gilt das gesamte Ereignis als Unfall.
- Weitere Einschlüsse: Impfschäden, Zeckenbisse, Strahlenschäden, Einatmen von Gasen und Dämpfen und viele weitere Risiken gelten in der Regel als eingeschlossen.