Wie im Privaten, so im Gewerblichen
Die juristische Grundproblematik, in einer Gesellschaft zu leben, in der die meisten Abläufe, Beziehungen und Verhältnisse durch Gesetze geregelt sind, ist für Privatpersonen nicht wirklich anders als für gewerblich und unternehmerisch handelnde Personen. Im Grunde gelten auch dieselben Risikobereiche, nur mit dem Unterschied des Blickwinkels. Der Angestellte nutzt seinen Arbeitsrechtschutz bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, der Arbeitgeber mit Blick auf den Angestellten. Die Privatperson schützt gegebenenfalls auch seine Familie, der Unternehmer seine Angestellten nach außen. Dennoch hat der Rechtsschutz für Firmen einige notwendige Besonderheiten.
Die Deckungsbausteine
Belassen wir es bei einer Aufzählung und konzentrieren wir uns später auf zwei besondere Aspekte: Schadensersatz, Steuerrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Disziplinar- und Standesrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Datenrecht, Vertragsrecht, Versicherungsvertragsrecht, Antidiskriminierungsrecht, Arbeitsrecht, Vorsorgerecht. Eine Rechtsschutzversicherung ist immer ein Bündel von Einzelbausteinen, kann aber in Teilen individuell gebaut werden. Dabei kommt zwei Bausteinen eine besondere Rolle zu, dem Vertragsrecht und dem Strafrecht. Der Grundbaustein des Vertragsrechts deckt Rechtsstreitigkeiten aus Vertragsschlüssen, die nicht gleichzeitig identisch sind mit dem gewerblichen Geschäftsmodell des Unternehmens. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Unternehmen für betriebliche Zwecke ein Auto kauft und dabei eine rechtliche Auseinandersetzung über den Kaufvertrag entsteht. Für die rechtliche Deckung vertraglicher Vorgänge innerhalb der eigentlichen geschäftlichen Aktivität bedarf es des Zusatz-Bausteins Firmen-Vertrags-Rechtsschutz. Dieser deckt Streitigkeiten aus dem Kauf oder Verkauf von Waren, aus Finanzierungsverträgen, Speditions-, Installations- oder Reparaturaufträgen aus Herstellungs- oder Dienstleistungsverträgen, egal, ob es sich dabei um Verträge mit ihren Kunden oder mit Produktions-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieben handelt.
Der Baustein Strafrechtsschutz ist im Grunde unerlässlich. Besteht ein Anfangsverdacht, der bereits durch eine anonyme Anzeige ausgelöst sein kann, hat der Staatsanwalt keine andere Wahl als zu ermitteln. Damit steht Ihr Betrieb erst einmal still. Das hat nicht nur wirtschaftliche Konsequenzen, das beschädigt auch Ihr Image. Ohne erfahrenen Strafrechtsanwalt, der mit der Staatsanwaltschaft verhandeln kann, ist ein solcher Schaden unvermeidbar. Ein weiteres Beispiel. Sie sind Inhaber einer Spedition. Einer Ihrer Fahrer verliert bei der Nutzung seines privaten Fahrzeugs wegen Trunkenheit den Führerschein, was er Ihnen nicht mitteilt. Während einer betrieblichen Fahrt ereignet sich durch den Fahrer verschuldet ein Unfall mit Todesfolge. Dummerweise hat Ihre Sekretärin die routinemäßige Kontrolle der Fahrerlaubnis vergessen. Als Ergebnis sähen Sie sich dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung in mittelbarer Täterschaft ausgesetzt. Bei Ihnen lag die letztendliche Verantwortung der Kontrolle. Nur ein versierter Strafverteidiger wäre in der Lage, mit der Strafkammer über die Umwandlung einer möglichen Verurteilung in eine finanzielle Strafzahlung zu verhandeln. Strafrechtsereignisse in Firmen sind häufiger als man denkt, aber wer redet schon gerne darüber?