Maschinenbruch
Die wichtigste Aussage zum Maschinenbruch vorweg: nicht versicherbar ist der natürliche und alterungsbedingte Verschleiß einer Maschine. Abnutzung ist ein natürlicher Prozess des Betriebs einer Maschine und sogenannte Verschleißteile sind regelmäßig, häufig sogar nach Wartungsintervallen definiert, auszutauschen. Versicherbar sind nur unvorhergesehen eintretende Schäden, die durch genau definierte Ursachen ausgelöst werden, insbesondere durch:
- Menschliche Ursachen: Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
- Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess- und Regeltechnik
- Naturgewalten wie Sturm, Frost, Eisgang
- bei fahrbaren Geräten auch Feuer und so weit mitversichert ebenso Diebstahl
Leistungen
Im Falle eines Teilschadens werden die Reparaturkosten sowie die entsprechenden Ersatzteile ersetzt, dazu gehören De- und Remontagekosten, Transportkosten und Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten. Falls vereinbart werden auch Aufwendungen für Aufräumungs- und Dekontaminationskosten erstattet. Tritt ein Totalschaden auf, erstattet die Versicherung den Maschinen-Zeitwert vor Schadeneintritt abzüglich des Restwertes.
Maschinen-BU
Der Produktionsausfall einer Maschine kann für ein Unternehmen existenziell entscheidend sein. Da die Betriebsunterbrechungsversicherung nur Schäden aus den versicherten Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl abdeckt, kann eine Betriebsunterbrechung durch Maschinenbruch über den Zusatzbaustein der Maschinen-BU versichert werden.