Kapitalbildende Versicherungen, also Renten- und Lebensversicherungen, bieten meist die Möglichkeit, in verschiedenen Formen ausgezahlt zu werden, als Einmalzahlung oder als monatliche Rentenzahlung. Das führt zu unterschiedlich hohen Leistungen, hängt aber im Wesentlichen von Ihrer individuellen Bedarfssituation ab. Besteht Kapitalbedarf, z.B. für die Investition in die Sanierung einer Wohnimmobilie, kann eine Einmalzahlung um den Kapitalbedarf gemindert und der verbleibende Betrag zum Zweck einer monatlichen Rente wieder angelegt werden.
Vielleicht wollen Sie aber auch mit Zahlungen aus Versicherungen oder Abfindungen zum Berufsende Familienmitglieder finanziell absichern und Sie suchen dafür sinnvolle Formen.
Im Übergang vom Berufsleben zum Rentnerdasein gibt es aber auch Versicherungen, die entfallen können, z.B. die Berufshaftpflicht oder das Krankentagegeld als Einkommensersatz bei privat Krankenversicherten.
Unbedingt beizubehalten ist die Unfallversicherung. Heutige Rentner sind wesentlich aktiver als früher, treiben häufiger Sport oder pflegen mitunter Freizeitaktivitäten mit beträchtlichem Unfallrisiko. Um nach einem Unfall wieder voll am Leben teilnehmen zu können, bedarf es oftmals Reha-Maßnahmen, die weit über den Leistungsrahmen der gesetzlichen Absicherung hinausgehen. Hinzu können behindertengerechte Veränderungen im wohnlichen Umfeld oder am Fahrzeug kommen.