Berufshaftpflicht
Die Versicherungdeckung für spezielle Berufsbilder
Die Berufshaftpflichtversicherung gibt Freiberuflern bestimmter Tätigkeitsbereiche eine Schadensdeckung, die über den Rahmen der gewöhnlichen Betriebshaftpflicht hinausgeht. In der Regel gilt der Satz: „Pfusch“ ist nicht versicherbar, versichert sind nur die daraus folgenden Schäden. Falsch eingebaute Bremsbeläge sind nicht versichert, wohl aber die Konsequenzen eines daraus resultierenden Unfalls. Dieses Deckung (Betriebshaft) wäre für bestimmte Tätigkeitsbereiche nicht ausreichend. Wer also braucht eine Berufshaft?
I am text block. Click edit button to change this text.
I am text block. Click edit button to change this text.
I am text block. Click edit button to change this text.
Seriously improve your lead conversion rate
- Intuitive customer analytics
- Advertisement conversion events
- Automation of sales/marketing