Berufsunfähigkeit, Gesundheitsfragen und die Wahrheit
Berufsunfähigkeit, Gesundheitsfragen und die Wahrheit. Die Absicherung der Berufsunfähigkeit ist für Berufstätige die wohl wichtigste Versicherungsform. Staatliche Leistungen entsprechen in der Höhe der Grundsicherung. Wer durch Krankheit oder Unfall vorübergehend oder dauerhaft seine Arbeitskraft verliert, gerät ohne zusätzliche soziale Absicherung meist in Existenznot. In unserem Blogbeitrag vom 31.03.25 gaben wir deshalb des Rat, nach Möglichkeit bereits im Schüleralter ab dem 16ten Lebensjahr mit den BU-Schutz zu beginnen. Die Beiträge sind dann dauerhaft gering und es liegen meist keine gravierenden Erkrankungen vor, die die Versicherbarkeit erschweren oder gar unmöglich machen.
Gesundheitsfragen
Hat man erst erkannt, wie wesentlich und existenziell die BU-Absicherung ist, ist es oft auch schon zu spät, denn es liegen Vorerkrankungen vor, die die Versicherbarkeit nicht mehr möglich machen. Da lässt sich manch einer verleiten, es mit der Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht so ernst zu nehmen. Hat man erst ein paar Jahre gezahlt, wird im Versicherungsfall der Versicherer schon zahlen. Tatsächlich gibt es Gerichtsurteile, die ein solches Szenarium nahelegen. Aber Vorsicht! In Wahrheit handelt es sich bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen um eine Grauzone, in der der Versicherte nicht „steuern“ kann. Im Leistungsfall wird genau eruiert, ob die auslösende Krankheit nicht schon vor Vertragsabschluss vorlag.
Und die Wahrheit?
Wer schon Jahre lang in psychotherapeutischer Behandlung war, wird seine Versicherung, der man diesen Umstand bewusst verschwiegen hat, nicht zur Zahlung einer BU-Rente bewegen können, wenn die Berufsunfähigkeit psychisch bedingt ist. Da spielt die Dauer der Beitragszahlung keine Rolle.
Es gibt aber auch andere Fälle. Hier ein Beispiel aus der eigenen Praxis. Ein prominenter Gastronom und Geschäftsführer einer angesagten Nobel-Disco wird eines nachts auf der Straße überfallen und ausgeraubt. Die körperlichen Folgen sind erheblich und dauerhaft, denn nach dem Schlag auf seinen Schädel haben sich irreparable Sprachstörungen eingestellt. Schon vor Jahren hatte der kluge Mann durch eine umfangreiche BU-Rentenversicherung vorgesorgt. Ich erinnere mich noch sehr genau an die Beantwortung der umfangreichen Gesundheitsfragen. Eigentlich sollte der Leistungsbewilligung nichts im Wege stehen, doch die Versicherung hatte Vorbehalte. Sprachstörungen können auch das Ergebnis von Rauschmittelkonsum sein und die Versicherung hatte in der Krankengeschichte des Überfallenen eine Ungereimtheit entdeckt. Zwar hatte der Betroffene die Frage nach Rauschmittelkonsum gewissenhaft verneint, dabei aber einen kleinen Fehler begangen. Er war mit 18 Jahren Gast einer Geburtstagsparty zur Volljährigkeit, wo einige Gäste Rauschmittel zu sich nahmen.
Das bekam den jungen Leuten aber zum Teil nicht gut und die Eltern als Ausrichter der Party bestanden darauf, dass alle jungen Gäste sich im Krankenhaus einer Untersuchung unterziehen mussten. So kam der Name des in unserem Fall Betroffenen in die Krankenhausakten und danach zur Abrechnung auch zur Krankenversicherung, obwohl in seinem Fall definitiv kein Rauschmittelkonsum festgestellt wurde.
Leistung erst nach Klärung
Dadurch entstand die verneinende Antwort bei der Aufnahme der Gesundheitsfragen, denn erst als der Betroffene mit dem Widerspruch der Fakten konfrontiert wurde, erinnerte er sich an den lange zurückliegenden Vorgang. Die Auswertung der Krankenhausakten konnte Klarheit schaffen und entlasten. Der Zahlung monatlicher Rentenleistungen stand nun nichts mehr im Wege. Der Fall zeigt aber anschaulich die Sensibilität des Themas.
Der Fall ging glücklich aus und der Empfänger seiner Leistung erhält selbstverständlich seine monatliche Rentenzahlung noch heute. Die Angabe des Vorfalls hätte den Vorgang aber wesentlich erleichtert. Die Erfüllung der vorvertraglichen Anzeigepflicht ist aber eine unumgängliche Notwendigkeit, um im Schadensfall Leistungen zu erhalten. Also, nehmen Sie es mit der Wahrheit genau!