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Gerichtsurteil der Woche – doppeltes Fahrverbot wegen doppeltem Vergehen

Gerichtsurteil der Woche – doppeltes Fahrverbot, weil ein Verkehrsteilnehmer innerhalb von sechs Wochen an derselben Stelle dasselbe Vergehen noch einmal begeht.

Achtung! Abstand halten!

Ausgerechnet ein Jurist

Ein Verkehrsteilnehmer – ausgerechnet ein Jurist – wurde an einer Messstelle auf der Autobahn dabei beobachtet, dass er den Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug extrem unterschritt. Die rechtliche Konsequenz aus diesem Vergehen war die Verhängung eines einmonatigen Fahrverbots. Noch vor Beginn des Strafzeitraums gelang dem Fahrer die Wiederholung seines Vergehens, genau an derselben Stelle, an der schon die erste strafbare Handlung geschah. Dumm gelaufen. Und wieder wurde danach ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Das wollte der Jurist jedoch nicht hinnehmen und zog vor Gericht.

Vor Gericht ist auch der Jurist nicht „sicher“!

Der doppelt bestrafte Verkehrsteilnehmer war sich seiner Sache offenbar sehr sicher. Er argumentierte folgendermaßen: Wäre die Straffestsetzung beider Vergehen in einem einzigen rechtlichen Vorgang erfolgt, wäre die Strafe im Gesamtrahmen geringer ausgefallen als im vorliegenden Fall mit insgesamt acht Wochen. Er verlange deshalb eine kürzere Gesamtstrafe.

Das Gericht gab dem Juristen prinzipiell Recht, wies aber auch darauf hin, dass im besagten Fall die Wiederholung der strafbaren Handlung nicht innerhalb kürzester Zeit erfolgt war, also innerhalb einer Fahrt. Immerhin lägen zwischen den beiden Handlungen sechs Wochen. So käme es zu einer wiederholten, aber angemessenen Strafzumessung, die innerhalb einer Gesamtstrafe nicht zu verkürzen sei. Der Sinn eines Fahrverbots läge neben der grundsätzlichen Bestrafung ja auch in der Wirkung der Läuterung, ein solches Vergehen nicht wieder zu begehen. Davon könne in seinem Fall aber leider keine Rede sein.

Es stellt sich die Frage, ob der Jurist am Ende nicht sogar froh sein musste, kein noch längeres Fahrverbot für seine Wiederholungshandlung erhalten zu haben – aus rein pädagogischen Gründen. Hoffen wir dennoch auf Besserung!