Gesetzliche finanzielle Absicherung überschätzt bei Unfall und Krankheit
Gesetzliche finanzielle Absicherung überschätzt: Krankheit, Unfall, bleibende Folgen und langfristiger Einkommensverlust…wer sich da auf den Staat und seine Sicherungssysteme verlässt, macht eine böse Überraschung. Der staatliche Rahmen zur Einkommensabsicherung bei Verlust der Erwerbsfähigkeit ist äußert bescheiden. Leider wissen das nur die wenigsten.
Der Rahmen der Sozialversicherungen
Die Mehrheit der Bevölkerung hat eine unzutreffende Vorstellung von den Leistungen im Rahmen der Sozialversicherungen, falls durch Unfall oder Krankheit dauerhaft die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist. Immer noch hält sich die Vorstellung, in einem solchen Falle erhielte man die „hochgerechnete“ Altersrente bereits „vorgezogen“. Großer Irrtum! Eine Berufsunfähigkeitsrente, wie wir sie früher einmal hatten, gibt es heute nur noch für Berufstätige, die vor dem Jahr 1961 geboren sind. Für alle anderen berufstätigen Bürger existiert nur noch die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Deren Eintritt setzt aber einige Bedingungen voraus. Staatliche Erwerbsrentenzahlungen erfolgen nur dann, wenn eine Person dauerhaft nur sechs oder weniger Stunden täglich arbeitsfähig ist, wobei der bisher ausgeübte Beruf und das damit erzielte Einkommen keine Rolle spielen.
Kann ein in der Forschungsabteilung eines Pharmakonzern tätige Chemiker durch Krankheit oder Unfall in seinem Beruf nicht mehr tätig sein, ist aber noch in der Lage 6 Stunden täglich einer anderen Tätigkeit zu folgen, besteht gar kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, auch wenn das Entgelt der Tätigkeit nur ein Bruchteil des gewohnten Einkommens darstellt. Übrigens ist die Grundvoraussetzung für die Leistung einer Erwerbsminderungsrente eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit von mindestens fünf Jahren. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente liegt in der Regel unter 50% des bisherigen Nettoeinkommens des Arbeitnehmers.
Unfall…ein besonderer Fall
Eine Erwerbsminderung kann auch die Folge eines Unfalls sein. Die gesetzliche Unfallversicherung tritt aber nur ein, wenn es sich um einen Arbeitsunfall oder einen Wegeunfall zwischen Arbeitsstätte und Wohnort handelt. Tatsächlich ereignen sich die meisten Unfälle aber im privaten Bereich, vor allem im Haushalt oder beim Freizeitsport. Niemand sollte deshalb ohne private Unfallversicherung sein, denn sie bietet Risikoschutz 24 Stunden am Tag bei jeder Tätigkeit überall auf der Welt. Der Grad der privaten Absicherung bei Erwerbsminderung durch Krankheit oder Unfall ist in Deutschland aber nur sehr gering. Nur 8% aller Erwerbstätigen besitzen sowohl eine Unfall- wie auch eine Berufsunfähigkeits-Versicherung. Weitere 9% besitzen eine Berufsunfähigkeits-Versicherung, 23% besitzen lediglich eine Unfall-Versicherung. Diese Tatsache birgt große soziale Gefahren. Es ist ja nicht zufällig so, dass staatliche Institutionen und die Verbraucherschutz-Organisatoren die eindringlichsten Mahner in der Frage der privaten Einkommensabsicherung sind. Das sollte jedem zu denken geben!