Krankenhausreform – Weg ins Ungewisse
Heute, am 17.10.24, entscheidet der Bundestag nach dritter Lesung über die von Gesundheitsminister Lauterbach entwickelte Krankenhausreform. Das Vergütungsmodell sieht in Zukunft eine Pauschale für die Vorhaltung bestimmter Leistungsmerkmale vor, unabhängig vom Umfang der erbrachten Leistungen. Bisher wurden Kliniken pauschal für medizinisch definierte Behandlungsfälle honoriert, unabhängig von den tatsächlich im einzelnen Fall entstandenen Kosten. Nach Erklärung des Ministers sollen durch diese Maßnahme „Überkapazitäten“ – meist in großen Städten – abgebaut werden, die Versorgung in ländlichen Gebieten dagegen erhalten bleiben. An diesem Mechanismus gibt es viele Zweifel.
Ein merkwürdiges Finanzierungsmodell
Thomas Brahm, Vorsitzender des Verbands der Privaten Krankenversicherungen, warnt vor den Folgen der geplanten Krankenhausreform. Sie brächte nämlich ein kontraproduktives Finanzierungsmodell mit sich. Da in Zukunft die Finanzierung eines Krankenhauses entsprechend der vorgehaltenen medizinischen Möglichkeiten gesichert werden soll, entstünde eine paradoxe Situation: wird ein Krankenhaus pauschal nach seinen Vorhaltungen finanziert, steigt die Rentabilität der Versorgungseinheit, je weniger tatsächliche Kosten entstünden, also je geringer die tatsächliche medizinisch erbrachten Leistungen sind. Das kann nicht im Interesse der Bevölkerung sein.
„Reform bringt Kostenschub zu Lasten der Versicherten“
„Mit Sorge beobachtet die PKV, dass in den Änderungsanträgen zur Krankenhausreform kurzfristig auch ein weiterer Kostentreiber zu Lasten der Versicherten eingebaut wurde. Demnach sollen die Lohnerhöhungen im Krankenhaus zusätzlich zu den bisher schon auf Landesebene geregelten Erhöhungen des Basisfallwertes von den Krankenversicherungen übernommen werden – und das auch rückwirkend für das Jahr 2024. „Hier droht ein neuer Kostenschub in Milliardenhöhe zu Lasten der Versicherten“, warnt Brahm.“
PKV trägt überproportional zur Finanzierung bei
„Die PKV beteilige sich über erhöhte Entgelte bereits überproportional an den Gesundheitskosten, betont Brahm. Zusätzlich zu den allgemeinen Krankenhaus-Leistungen, die für PKV und GKV nach den gleichen Kosten abgerechnet werden, bringen die Privatpatienten den Krankenhäusern nochmals mehr als 5 Milliarden Euro pro Jahr (Aufwendungen von PKV und Beihilfe für die Wahlleistungen Chefarzt und Unterkunft). Dieses Geld würde fehlen, wenn die Privatversicherten komplett nach den Regeln der GKV abgerechnet würden.“
Der Gesetzgeber ignoriert die Warnung der Experten
„Wir bedauern es sehr, dass trotz der zahlreichen und konstruktiven Kritik aus Fachkreisen die Krankenhausreform weitgehend unverändert durch den Bundestag verabschiedet wurde. Der PKV-Verband und andere Partner der Selbstverwaltung sind nur sehr unzureichend bis gar nicht in die Beratungen einbezogen worden“, so Brahm. Die PKV sei mit mehr als 8,7 Millionen Vollversicherten sowie 6,5 Millionen Zusatzversicherungen für Wahlleistungen im Krankenhaus der zweitwichtigste Kostenträger für die stationäre Versorgung in Deutschland. „Dennoch fehlt im Gesetz ihre Beteiligung bei wichtigen Informationsflüssen und Gremien“, bemängelt der PKV-Vorsitzende. „Zur Umsetzung der Reform und ihrer neuen Finanzierungswege in die Praxis ist eine entsprechende Beteiligung der PKV aber zwingend erforderlich.“
Die Zitate stammen aus einem Beitrag des Versicherungs-Infoportal „finanzwelt vom 17.10.2024
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