Schmerzvoller Versicherungsbetrug
Schmerzvoller Versicherungsbetrug. Ein Neurochirurg, Spezialist für die filigrane Behandlung von Verletzungen an Händen, fühlte sich zunehmend seiner als stressvoll empfundenen Tätigkeit nicht mehr gewachsen. Mediziner sind auch nur Menschen und neigen in Not- und Drucksituationen zu denselben falschen Reaktionen wie jeder andere auch. Da kommt es auch schon mal vor, dass ein überforderter Mensch zum Alkohol greift, leider. Das mag vielleicht eine Zeit lang gut gehen. Bekommt man das Problem aber nicht in den Griff, kann das schlimme Folgen haben. Hier ein ganz besonders tragisches Beispiel.
Verzweifelter Entschluss
Der Chirurg schaffte es nicht, seine Alkoholsucht in den Griff zu bekommen. Zunehmend litt darunter seine berufliche Fähigkeit, bis das Zittern seiner Hände nur noch durch einen entsprechenden Alkoholpegel beruhigt werden konnte. Der Arzt traf einen unglücklichen Entschluss. Er wollte durch einen inszenierten Unfall beim Wechseln seiner Reifen am eigenen Fahrzeug seine rechte Hand so verletzen, dass daraus eine Berufsunfähigkeit resultierte. Der unsachgemäß installierte Wagenheber gab wie gewünscht nach und die freiliegende Bremstrommel zerstörte zwei Finger der rechten Hand irreparabel.
Beobachtung bei der Behandlung
Bei der unfallchirurgischen Behandlung der Hand fiel den ärztlichen Kollegen, denen das Problem des Mediziners bewußt war, auf, dass der Verunfallte offensichtlich gar kein Schmerzempfinden hatte. Man führte eine Blutuntersuchung durch, bei der festgestellt wurde, dass der Kollege offensichtlich in Erwartung starker Schmerzen, vorausschauend umfangreich Schmerzmittel zu sich genommen hatte. Der Unfall war offensichtlich inszeniert. Mit diesem Umstand konfrontiert, gab der Chirurg seine Absicht zu. Durch das vorsätzliche Handeln lehnte sowohl die Berufsgenossenschaft, die Berufsunfähigkeits- wie auch die private Unfallversicherung die Zahlung jedweder Leistung ab.
Kein Einzelfall
Tatsächlich handelt es sich beim geschilderten Fall nicht um ein singuläres Ereignis. Immer wieder überlegen sich Versicherte, wie sie in Situationen individueller, meist finanziell bedingter Verzweiflung, durch fingierte oder tatsächlich inszenierte Versicherungsfälle in den Besitz von Versicherungsleistungen kommen können – in der Regel ohne Erfolg. Dabei ist die Bereitschaft, sich selbst zu verletzen, enorm. Die Praxis kennt Fälle unter Verwendung unterschiedlicher Gerätschaften, von der Axt bis zur Kettensäge, selbst das Überfahren werden von einem rollenden Fahrzeug gehört zu den erprobten (Un-)Möglichkeiten. Das vorsätzliche Verletzen des eigenen Körpers kann nie Teil einer Problemlösung sein. Es gibt immer einen anderen Weg!