Steigt der Beitragssatz der gesetzlichen Rente?
Steigt der Beitragssatz der gesetzlichen Rente? Davon ist sicher auszugehen. Aber warum, bis wann und wie hoch? Die gegenwärtige politische Situation in der Bundesrepublik ist nicht einfach zu überschauen. Eine mögliche neue Regierung schnürt wider alle Ankündigung große Schuldenpakete. Aber die Verwendung ist gesetzlich festgelegt auf Investition in Verteidigung und Infrastruktur. Konsumtive Ausgaben, wie z.B. die Rente, müssen aus dem laufenden Haushalt, also den regulären Beitragseinnahmen und Steuermitteln finanziert werden. Schon heute fließen jährlich hundert Milliarden Euro Steuereinnahme in die Rentenfinanzierung. Aber wie sieht die Entwicklung aus?
Beibehaltung des Rentenniveaus
Eines der Wahlversprechen der Sozialdemokratischen Partei war die gesetzliche Beibehaltung des heutigen Rentenniveaus von 48%, also wie bisher. Um dies sicherzustellen, bedarf es aber eines Wachstums in der Finanzierung. Dafür gibt es mehrere Gründe. Die Anzahl der Rentenbezieher wächst stetig und dynamisch, da die geburtenstarken Jahrgänge successive „in Rente geht“, die Anzahl der Beitragszahler aber genauso stetig abnimmt. Hinzu kommt ein zweiter wichtiger Umstand. Um das bisherige Rentenniveau beizubehalten gilt die Grundbedingung eines mindestens zweiprozentigen Wirtschaftswachstums, allein schon wegen der jährlichen Rentenanpassung, die sich am steigenden Lohnniveau orientiert. Das Wirtschaftswachstum in den letzten drei Jahren lag aber fast bei Null. Allein daraus ergibt sich eine enorme Mindereinnahme in der Rentenkasse. Das klingt nach „Krisenmodus“.
Was tun?
Ein einmal festgesetztes Rentenniveau für eine fortlaufende Rentenzahlung darf gesetzlich nicht reduziert werden. Nur eine Absenkung zukünftiger Renten für zukünftige Rentner wäre gesetzlich möglich, soll aber nach Maßgabe der Sozialdemokraten vermieden werden. Das klingt grundsätzlich richtig. Immerhin liegt das Rentenniveau in Deutschland im europäischen Vergleich eher im unteren Bereich. Die Bundesregierungen der zurückliegenden 30 Jahre haben es leider versäumt, die Finanzierung der staatlichen Rente vom reinen Umlageverfahren auf zusätzliche Kapitalmarktdeckung umzustellen. Da hilft jetzt kein Jammern. Die Hinzunahme von Beitragseinnahmen aller Selbständigen und Freiberufler wäre nur eine kurzzeitige Hilfe, denn langfristig entstehen durch Beitragseinnahmen auch wieder Rentenansprüche. Das Ergebnis wäre also nur eine zeitliche Verschiebung des Problems ohne jede Lösung.
Beitragsanhebung unumgänglich
Mittel- und langfristig scheint eine allmähliche Anhebung der Rentenbeiträge wohl kaum zu umgehen. Der gegenwärtige Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt bei 18,6 Prozent vom Bruttogehalt, wobei sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag teilen, also auch die Seite der Wirtschaft anteilig belastet wird. Das vergessen die meisten Arbeitnehmer. Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung müsste das Beitragsniveau zur Beibehaltung des gegenwärtigen Rentenniveaus auch für zukünftige Rentner bis 2040 auf 22,9 Prozent steigen. Das wäre immer noch eine moderate Gesamtentwicklung. Man darf gespannt sein, wie die beiden Parteien der zukünftigen Regierung diese Problem angehen.
Abschied vom Höhenflug
Es ist wohl an der Zeit zu begreifen, dass ein stetiges Wachstum an Wohlstand auch ein stetiges Wachstum der Wirtschaftsleistung bedeutet. Dies aber ist nun schon das dritte Jahr in Folge nicht der Fall. Es trifft zwar zu, dass die internationale Wirtschaftslage und die politische Gesamtsituation besonders für und Deutsche viele Herausforderungen bereithält. Wir dürfen aber nicht glauben, dass immer geringere Arbeitszeiten und eine schrumpfende deutsche Wirtschaft den Wohlstand der Zukunft sichert. Das gilt in gleicher Weise für den Staat wie für jeden privaten Haushalt. Und wer für Konsum Schulden macht, muss irgendwann in der Zukunft den Gürtel enger schnallen, um alles zurück zu zahlen. Wirtschaft ist keine „Geheimwissenschaft“!