Verkehrsunfall unter Drogen führt zu Regressforderung des Versicherers
Ein Verkehrsunfall unter Drogen kann zu berechtigten Regressforderungen seitens des Versicherers führen, wie ein Urteil des Amtsgerichts Hannover zeigt.
Verkehrsunfall mit unerwarteten Folgen
Ein Mann hatte einer von rechts kommenden Verkehrsteilnehmerin die Vorfahrt genommen und dabei einen Schaden von rund 2.000€ verursacht. Die Polizei hatte den Verdacht, dass der Fahrer wohl unter Drogeneinfluss stand. Seine Hände zitterten auffällig und er zeigte deutlich Ausfallerscheinungen. Auf Befragung gab der Fahrer zu, Cannabis konsumiert zu haben. Die Polizei ordnete eine Blutuntersuchung an, die einen Wert von neun Nanogramm THC pro Milliliter ergab. Das ist mit einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille vergleichbar. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung, da die Versicherung des Unfallverursachers die Kostenübernahme des Haftpflichtschadens verweigerte.
Urteil des Amtsgericht Hannover
Die Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Hannover verlief anders, als vom Unfallverursacher erwartet. Es schloss sich nämlich der Ansicht des Versicherers an, dass der Einfluss der Droge auch in der festgestellten Menge hinreichend Anlass für den entstandenen Unfall war. Der Unfallverursacher stellte den Unfall in der Verhandlung so dar, dass die Geschädigte durch zögerliches Handeln – einem kurzen Halt vor der Weiterfahrt – das Ereignis mit verursacht hatte, fand dafür bei der Richterin aber kein Verständnis, da es für diese Version keine Zeugen gab. Es blieb bei den berechtigten Regressansprüchen des Versicherers. In einem solchen Fall tritt der Versicherer grundsätzlich zunächst in die Haftung ein – dazu ist er als Haftpflichtversicherer gesetzlich verpflichtet – denn kein Geschädigter soll auf seine Entschädigung verzichten. Der Versicherer kann sich im Anschluss die Kosten aber vom Schadenverursacher erstatten lassen, falls Drogenkonsum den Unfall ausgelöst, zumindest aber das Unfallereignis mit beeinflusst hat. Wichtig für die Leistung des Versicherers ist ein weiterer Aspekt. Liegt, anders als im vorliegenden Fall, eine Vollkasko-Deckung vor, kann der Versicherer auch die Leistung für die Kosten am eigenen Fahrzeug verweigern. Man sollte also nie unter Drogeneinfluss fahren, auch wenn man sich dazu in der Lage fühlt. Es sind andere, die dies beurteilen – und einen Unfall verursachen ohne Kostenschutz….na, besser nicht!